Hygienekonzept

Hygienekonzept SuS Derne Gewichtheben

Das Konzept gilt für den Sport-und Übungsbetrieb in der Turnhalle III der Gesamtschule Scharnhorst

Die „10 Leitplanken des DOSB“, die aktuelle Coronaschutzverordnung und die Hinweise für die Erstellung eines Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes des LSB wurden berücksichtigt.

Allgemeine Hygiene – und Organisationsstandards:

1. Allen Personen, die sich nicht an die nachfolgenden Regeln halten, ist im Rahmen des Hausrechts der Zugang zu den Sportstätten verwehrt.

2. Allen Personen mit Fieber und/oder Krankheitssymptomen einer Atemwegserkrankung (Husten, Schnupfen etc.) ist der Zutritt zu den Sportstätten verwehrt.

3. Kinder dürfen vorübergehend erst nach Vollendung des 10. Lebensjahres am Sportbetrieb teilnehmen.

4. Wettkampf und nicht-kontaktfreier Sport- und Trainingsbetrieb sind nicht gestattet.

5. Zuschauer/innen sind nicht erlaubt. Bis zum vollendeten 14. Lebensjahr dürfen Sportler/innen von einer erwachsenen Person begleitet werden.

6. Alle Sportler/innen sind verpflichtet, beim Eintreffen und Verlassen der Sportstätten einen Mund-Nasenschutz zu tragen.

7. Generell ist im Bereich der Sportstätten vor und nach der Sporteinheit ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.

8. Vor Beginn des Trainings ist der Name der Sportler/innen inklusive Kontaktdaten zur möglichen Nachverfolgung einer Infektionskette zu dokumentieren. Die Listen werden für 3 Monate in einem Ordner unter Verschluss archiviert und anschließend vernichtet.

9. Beim Training in der Turnhalle muss ein Mindestabstand von 2m zur nächsten Person eingehalten werden.

10. Der Zutritt zur Turnhalle erfolgt ausschließlich über den Eingang des Kraftraumes.

11. Alle Sportler/innen sind verpflichtet, sich beim Eintreffen in den Hallen die Hände zu desinfizieren. Hierzu stehen Spender mit Desinfektionsmittel bereit.

12. Die Umkleideräume sind unter Wahrung des Abstandsgebotes mit maximal 3 Personen gleichzeitig nutzbar.

13. Die Duschen sind maximal von 2 Personen gleichzeitig, auf verschiedenen Seiten nutzbar.         

14. Der Ausgang aus Turnhalle erfolgt ohne Verzögerung über den Notausgang der Turnhalle 3.

15. Der Zutritt zu den Sportstätten ist erst ca. 5 Minuten vor dem Training nach Aufforderung durch den Trainer / Übungsleiter gestattet. Beim Warten vor den Eingängen muss der Mindestabstand von 1,5m eingehalten werden.

16. Alle Einheiten werden um 15 Minuten gekürzt, um beim Wechsel die Personenzahl zu reduzieren und Begegnungsverkehr zu minimieren. In dieser sportfreien Zeit sollen Hallenräume gelüftet werden.

17. Körperkontakte sind auf ein Minimum zu reduzieren, d.h. auf Händeschütteln, in den Arm nehmen wird verzichtet.

18. Die Desinfektion von Übungsmatten und Sportgeräten nach jedem Gebrauch wird durch die ÜL sichergestellt. Bei der Nutzung von Übungsmatten muss ein Handtuch auf die Matten gelegt werden. Sofern Matten/Geräte nicht desinfiziert werden können, ist deren Gebrauch untersagt.

19. Der Austausch von Sportequipment unter den Sportlern ist untersagt.

20. Der Verzehr von Speisen in der Sporthalle ist untersagt. Jeder Sportler/in kann bei Bedarf eine Getränkeflasche mitbringen, die zuhause gefüllt wurde.

21. Im Falle eines Unfalls/Verletzung müssen Ersthelfer/innen und Verletzte einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

22. Den Sportler/innen wird empfohlen, auf die Nutzung von Fahrgemeinschaften vorübergehend zu verzichten.

Die Trainer verpflichten sich dadurch zur Einhaltung, Umsetzung und Überwachung des Hygiene- und Sicherheitskonzepts.

Dieses Hygiene- und Sicherheitskonzept wird auf der Homepage veröffentlicht sowie an den Haupteingängen von Kraftraum, in er Turnhalle und den Umkleiden veröffentlicht.

Für den geschäftsführenden Vorstand:

Gerold Heyden , Abteilungsleiter

Diese Verordnung wird nach aktuellen Informationslagen angepasst. Stand: 23.06.20